Inventarisation der Kunst am Bau an der Ruhr-Universität Bochum
Projekt zur Erfassung und Einordnung der Kunst am Bau an der Ruhr-Universität Bochum für die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen.
Wie bei allen öffentlichen Gebäuden galt es auch an der Ruhr-Universität Bochum entsprechend des Beschlusses des Ministeriums für Wiederaufbau vom 25. Januar 1959, einen gewissen Betrag der Gesamtkosten des Bauwerks für Kunst am Bau zu verwenden. Die Entscheidung über die Auswahl der Künstler und Künstlerinnen und des Standortes der Objekte für die Universität Bochum lag bei der im Jahre 1970 gebildeten »Gutachterkommission für die künstlerische Ausgestaltung der Ruhr-Universität«, die jeweils im Bedarfsfalle unter der Leitung von Ministerialdirigent Prof. Wallauer (damaliger Sonderbevollmächtigter für den Bau der RUB) zusammentrat.
Gegenüber der ursprünglichen Absicht des Bauherrn, jedes Gebäude mit Kunstwerken im Rahmen der eingeplanten Mittel auszustatten, entschied die Gutachterkommission, dass »eine Konzentration auf repräsentative Kunstwerke an repräsentativen Stellen« erfolgen sollte. Nur in einem Fall wurden die Künstler durch einen beschränkten Wettbewerb ermittelt. Die meisten Objekte wurden freihändig vergeben, da man auch jüngeren, eher unbekannten und vor allem regionalen Künstlern eine Chance geben wollte. Dies geschah in den meisten Fällen auf Empfehlung der beteiligten Architektenbüros Hentrich & Petschnigg sowie Eller-Moser-Walter und auch von verschiedenen Mitgliedern der Gutachterkommission.